As per § 14 Abs.
4 StipG there is an obligation to give information for the implementation of statistics.
www.srh-hochschule-berlin.deGeschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des angestrebten Abschlusses, Ausbildungsstätte nach Art und rechtlicher Stellung, Studienfachrichtung, Semesterzahl, Fachsemesterzahl, Zahl der Fördermonate und Bezug von Leistungen nach dem BAföG.
Gemäß § 14 Abs. 4 StipG besteht für die Durchführung der Statistik eine Auskunftspflicht.
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