Seine Erprobung und Einführung war 1999 Thema beim vierten Spitzengespräch des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit, bei dem die Sozialpartner mit der Bundesregierung vereinbarten, das Modell regional zu erproben.
Im selben Jahr legte man den Streit mit den Betriebsräten durch ein betriebliches Bündnis für Arbeit bei, das unter anderem den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen für mehrere Jahre vorsah.
Das Bündnis für Arbeit, an dem unter anderem Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände teilnehmen sollten, scheiterte nach kurzer Zeit, ohne konkrete Erfolge vorweisen zu können.
Die wichtigste Folge, die sich aus dem Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit ergab, war die diskursive Koppelung der Arbeitslosigkeit mit der Wettbewerbsfähigkeit.