Erweiterungsinvestitionen können betrieblich zu nutzende Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Gebäude, technische Anlagen und Maschinen, Geräte oder Betriebs- und Geschäftsausstattung betreffen.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen verzeichnet sind.
Zu den durch diese nutzbaren Sachen zählen sowohl bewegliche Sachen als auch Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und sonstige Rechte (Rechtsobjekte), die fremden Rechtssubjekten zum Eigentum gehören.
Als Pfandobjekte kommen bei materiellen Sachen sowohl bewegliche Sachen (Edelmetalle, Schmuck; Faustpfand) als auch unbewegliche Sachen wie Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Grundpfandrecht) in Frage.
Gründungsinvestitionen können betrieblich zu nutzende Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Gebäude, technische Anlagen und Maschinen, Geräte oder Betriebs- und Geschäftsausstattung betreffen.
Rationalisierungsinvestitionen können betrieblich zu nutzende Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Gebäude, technische Anlagen und Maschinen, Geräte oder Betriebs- und Geschäftsausstattung betreffen.