Bei Kriegsausbruch 1939 enteigneten die Nationalsozialisten die stille Beteiligung seiner Familie an der „arisierten“ familieneigenen M.M.Warburg & CO.
Die stille Beteiligung kann nicht nur an einem Handelsgewerbe, sondern auch an einem freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Betrieb begründet werden.
Während die offene Beteiligung für jedermann im Jahresabschluss erkennbar ist, ist die stille Beteiligung (auch stille Gesellschaft genannt) weder aus dem Jahresabschluss noch aus dem Handelsregister erkennbar.