Die Gesellschaften WaldwindGmbH &CoKEG, W.E.B-EU-Windfonds, Nordwind GmbH & Co KEG, stille Gesellschaft Hagenbrunn, Michelbacher Windkraft GmbH & Co KEG und Windlicht wurden zwischen 1999 und 2001 in die W.E.B eingebracht.
Eine stille Gesellschaft kann nur dann als Eigenkapital ausgewiesen werden, wenn sie auch an Verlusten beteiligt wird; eine bloße Gewinnbeteiligung führt zur Passivierung als Fremdkapital.
Ohne weitere Vereinbarung hat die stille Gesellschaft nach der gesetzlichen Konzeption eher den Charakter eines Schuldverhältnisses und weniger den eines Gesellschaftsverhältnisses im engeren Sinne.