Die Zahlungsfrist hat eine maximale Dauer von 7 Jahren (eine kürzere Frist kann jedoch vereinbart werden), wobei die entsprechenden Teilquoten üblicherweise monatlich fällig werden.
Im Vergleich zum Bonussystem führt die verzinsliche Ansammlung zu einer höheren Zahlung bei Vertragsablauf, während beim Bonussystem höhere Todesfallleistungen fällig werden.
Außerdem klärt diese Bestimmung, dass Trinkgelder lediglich an Arbeitnehmer und nicht bei einer Dienstleistung durch den Arbeitgeber selbst fällig werden.