Soweit Personen den Regelbedarf nicht durch eigene Mittel, insbesondere durch Einkommen und Vermögen oder durch „vorrangige“ Hilfen decken können, haben sie Anspruch auf staatliche Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs.
Einstellung gegenüber Anderen: Eingehen von Partnerschaften mit denen, die bereit sind, unter Ungewissheit verbindliche Vereinbarungen einzugehen und eigene Mittel zur Kreation der Gelegenheit beizutragen.
Im Fall von Katastrophen oder falls eigene Mittel nicht ausreichen, können Einsätze auch von zivilen Stellen zur Unterstützung angefordert werden, z. B. bei Waldbränden, Hochwasser oder Evakuierungen.