Anders als beim Verwaltungsverfahren kann er die Kommissionsvorschläge allerdings nur annehmen oder ablehnen, er kann keine anders lautenden Beschlüsse fassen.
Entgegen anders lautenden Behauptungen in späteren Quellen steht nach derzeitigem Forschungsstand fest, dass der König nicht von Adligen aus den eigenen Reihen verraten wurde.