Generell trägt der Hauptmieter dem Vermieter gegenüber auch das Haftungsrisiko an der Mietsache und muss für die Einhaltung der Hausordnung durch seine Untermieter (= Mitbewohner) geradestehen.
Als Grund warf er der Vereinsführung vor, sie habe ihm ihre 6,5 Millionen Anteile übereignet, sodass er fürchten musste, für das Defizit des Clubs geradestehen zu müssen.