Nachgerade bei Beschwerden oder Fundsachen erscheint es so, als verblieben diese täglichen anfallenden Aufgaben kosten- und ressourcensparend bei den bestehenden örtlichen Taxizentralen.
Bei den Arbeiten in der Grube wurden nur einige Fundsachen wie z. B. Münzen aus konstantinischer Zeit öffentlich bekannt und auch nur relativ dürftig erfasst.
In den sich anschließenden Kasematten war bis in die 1990er Jahre das Fundbüro der Bundesbahn untergebracht, in dem regelmäßig Fundsachen versteigert wurden.
Mittels Sprache werden vor allem betriebliche Informationen und Anweisungen von der Leitstelle gegeben, die Fahrer übermitteln ihrerseits Informationen zum Beispiel über die Verkehrslage oder auch Fundsachen an die Leitstelle.
Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens vier Wochen bis längstens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist).