Eine Erstattung der Kosten für Mitarbeiter der Abgeordneten sieht das saarländische Abgeordnetengesetz nicht vor, anders als die entsprechenden Regelungen der anderen Landtage.
Der Abriss des 17 Millionen Kilogramm schweren Objekts kostete rund 4,5 Millionen Kronen, nachdem die Erstellung zuvor 140 Millionen tschechische Kronen verschlungen hatte.
Das innere Fenster muss dabei nicht unbedingt mit einer dem äußeren, historischen entsprechenden Teilung versehen sein, was die Kosten für den Umbau reduziert.