Bei einer am folgenden Nachmittag vorgenommenen gerichtlichen Untersuchung vertrat der diensttuende Arzt die Ansicht, dass keine Autopsie notwendig sei.
Als 1764 das Bauamt aufgelöst wurde, sollte er zu halbem Gehalt als ältester diensttuender Kondukteur beibehalten werden, quittierte jedoch Ende 1764 den Dienst.
Zum unterstützenden Feuerwehrmitglied zugelassen werden Personen, welche die Bedingungen des diensttuenden Feuerwehrmitglieds nicht oder nicht mehr erfüllen.