Die Begriffe der statistischen, internen und externen Validität beziehen sich auf das Zustandekommen, die Gültigkeit und die Übertragbarkeit dieser (induktiven) Schlüsse.
Demgegenüber werden Verträge in einer gerichtlichen Auseinandersetzung regelmäßig grundsätzlich oder in ihrer Erfüllung bzw. dem rechtmäßigen Zustandekommen als solches bestritten.
Was ihn überraschte, war das Zustandekommen eines zweiten Bildes, das sich störend auf die Betrachtung auswirkte, da es sich mit dem eigentlichen Bild überlagerte.