Wenn die Abstimmenden der Gesetzesvorlage mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt haben, erlangt sie in jedem Fall Gesetzeskraft, unabhängig von der Wahlbeteiligung.
Er kann die Mitglieder der Landesregierung zur Befragung in den Landtag rufen und muss dem von der Landesregierung vorzulegenden Haushaltsentwurf zustimmen.