Schweren Herzens wandelten sie das Unternehmen 1899 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung um, an der sie anteilsmäßig aber stark beteiligt blieben.
Anpassungen und Modernisierungen brachte sodann auch das Rechtsanwalts-Berufsrechts-Änderungsgesetz, u. a. wurde die Ausübung der Rechtsanwaltschaft in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erlaubt.