In mit Fernwärme erschlossenen Neubaugebieten können Kommunen aus Gründen des Klimaschutzes für alle Grundstücke einen Anschluss- und Benutzungszwang für die Nutzung der Fernwärme vorschreiben.
Um die Mühlen in der Fläche gleichmäßig vorhalten zu können, wurde ein Mahlzwang eingeführt, wie er heute noch als Anschluss- und Benutzungszwang bei Wasser, Abwasser und Fernwärme vorkommt.
Hausmüll: Für Hausmüll besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang, d. h. private Haushalte sind verpflichtet, ihren Abfall über das kommunale Abfallwirtschaftssystem entsorgen zu lassen.