Eine besondere Bedeutung kommt der Bordbetreuung bei Binnenschiffen zu, deren Betreiber ihren Sitz nicht in Schengen-Staaten haben, Stand 2020 sind das osteuropäische Staaten.
Dieser wurde allerdings zunächst verweigert, was zur Folge hatte, dass die Abfertigung von Non-Schengen-Flügen 24 Stunden vorher angemeldet werden musste.