Lediglich auf diesem begrenzten Teil, nicht auf dem gesamten Gang wurde dem Muter das Abbaurecht verliehen, jedoch stand es ihm zu, weitere Grubenfelder zu muten.
Auch die genauen Bestimmungen zum sogenannten Altenteil (heute: Leibgedinge) mit detaillierten Festlegungen bis hin zum aufgeschlagenen Bett muten heute fremd an.