Es kann ferner bestimmt werden, dass bestimmte Erzeugnisse nur nach den gesetzlichen Handelsklassen zum Verkauf vorrätig gehalten, angeboten, feilgehalten, geliefert, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Wegen Vorbereitung eines Computerbetrugs macht sich strafbar, wer ein Computerprogramm, dessen Zweck die Begehung eines Computerbetrugs ist, erstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlasst.
Zum Inverkehrbringen der mit gesundheitsschädlichen Stoffen vermischten Gegenstände genügt bereits das Bereitstellen zum Zwecke des Verkaufes (Feilhalten).
2) oder „Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt“ (Nr.