Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind Personenkennzeichen problematisch, da sie die Zusammenführung von unterschiedlichen Lebensbereichen und somit die Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile erlauben.
Die Zusammenführung von Nutzerprofilen mehrerer Websites (Tracking), beispielsweise zur Ermittlung des Kaufverhaltens des Nutzers, soll somit verhindert werden.
Ein indikativer Preis ist dabei der Preis, zu dem die Wertpapiere aufgrund der passenden Zusammenführung von Angebot und Nachfrage (Matching) gehandelt werden könnten.