Das Verhalten der verwundeten Soldaten während der Evakuierung des Schiffs wurde von den Augenzeugen als „heroisch“ beschrieben, da sie weder gedrängelt, noch sich beschwert haben.
Vom Drängeln an der Bushaltestelle und Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr kann daher keineswegs auf das Verhalten derselben Person in der Familie oder im Betrieb geschlossen werden.
1 StVO 1960) Es dürfen nur kurze Blinkzeichen abgegeben werden und dies darf nicht über längere Zeit geschehen, wie es etwa bei unerlaubtem Auffahren und Drängeln gemacht wird.