Nach seinem Scheitern u. a. wegen der Mittgard-Mehrehe und Austritt 1924 leitete wieder Reuter den Verband bis 1933, als er ihn wegen Erreichen der Ziele auflöste.
Zahlreiche der 56 Staaten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit schränken das Mehrehe-Recht ein, indem sie dem Gleichbehandlungsanspruch des Korans folgen.
Jedenfalls in den Fällen, in denen eine Mehrehe zulässigerweise eingegangen wurde, enthält das deutsche Ausländerrecht auch explizite Regelungen zum Ehegattennachzug.
Eine der zentralen Lehrfragen, die die Unterschiede zwischen den mormonischen Glaubensgemeinschaften definierten, war die Praxis der Mehrehe, eine Form religiöser Polygamie.