Die Reichsfilmkammer war eine Untergliederung der Reichskulturkammer, die als nationalsozialistische Berufsorganisation den Zugang zu allen künstlerischen Berufen regelte.
Auf Antrag kann nach Prüfung durch eine Gutachterstelle ein Mann straffrei kastriert werden, wenn er unter einem abnormen Geschlechtstrieb leidet und entweder straffällig war oder dies zu werden droht.