Als Grundpfandrechte kommen die Bestellung, Abtretung oder Verpfändung einer Hypothek oder Grundschuld an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten in Frage.
Häufige Kreditsicherheiten sind insbesondere Sicherungsübereignung von Sachen (wie die Sicherungsübereignung von Kraftfahrzeugen), Abtretung von Forderungen, die Verpfändung von Wertpapieren oder Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld, Sicherungsgrundschuld).