Allerdings bestand ohne eine Kennzeichnung die Möglichkeit für ein Indizierungsverfahren wegen möglicher gewaltverherrlichender und jugendgefährdender Inhalte.
Auf den Festplatten mehrerer PCs, die sich in seinem Keller befanden, fanden die Ermittler 32 000 gewaltpornographische und gewaltverherrlichende Fotos und Filme.
Stilistisch handelt es sich größtenteils um Synthie-Pop, jedoch begleitet von rechtsextremen und gewaltverherrlichenden Texten, die unter anderem zum Töten von Ausländern auffordern.
Verboten sind rechtsextremistische, rassistische oder gewaltverherrlichende Texte, zuschauerbeeinflussende Elemente, wie Pyrotechnik und extrem unsportliches Verhalten, was im schlimmsten Fall zum Ausschluss aus dem Wettbewerb führt.