Eine Maßnahme im Rechtssinn ist ein einseitig-hoheitliches Handeln des Staates, das im Unterschied zur Rechtsnorm nicht allgemein verbindlich ist, sondern einen Einzelfall betrifft.
Im Gegensatz zum Begriff der Ehre enthält der moderne Begriff des Respekts, verstanden als gegenseitige Achtung von Personen, einen definierten Gehalt, der in den Menschenrechten allgemein verbindlich festgelegt ist.
Eine formale Möglichkeit sind allgemein verbindliche Standards; zu technischen Möglichkeiten zählen Emulation von Systemumgebungen und Migration der Daten.