Ausschlaggebend für die Indikationsstellung zu einem operativen Eingriff sind das Lebensalter, das Funktionsdefizit und der subjektive Leidensdruck des betroffenen Patienten.
Eine Behandlung ist angezeigt, wenn für den Betroffenen ein mittlerer bis hoher Leidensdruck besteht, psychosoziale Einschränkungen bestehen und/oder bei möglichen Komplikationen wie Suchterkrankungen.
Die Symptomatik kann beeinträchtigend auf Emotionen, Kognitionen, Körper und Verhalten einwirken und bei den betroffenen Frauen zu einem hohen Leidensdruck führen.
Muss ein Notfallgespräch unter Berücksichtigung der operanten Konditionierung abgelehnt werden, sollte dies möglichst mit einer kurzen Würdigung des Leidensdrucks der Patienten geschehen (Validierung).
Ob und inwieweit ein Leidensdruck vorliegt, für dessen Behandlung die gesetzliche Krankenversicherung aufkommen muss, erfordert also jeweils eine individuelle Betrachtung des Einzelfalls.