Das geschieht nicht ganz ohne Eigeninteresse, da die Vierzehnjährige doch zusehends unter der Enge der Zwei-Personen-Familie, ohne männlichen (väterlichen) Einfluss, leidet.
Auf Antrag kann nach Prüfung durch eine Gutachterstelle ein Mann straffrei kastriert werden, wenn er unter einem abnormen Geschlechtstrieb leidet und entweder straffällig war oder dies zu werden droht.