Das Wirtschaftsministerium wurde ermächtigt, die Vorschriften für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Bürger anderer EG-Staaten im Wege der Rechtsverordnung zu erlassen.
Das Lied steht im Evangelischen (EG 58), im Schweizer Reformierten (RG 548), im Mennonitischen (MG 273) und im freikirchlichen Gesangbuch Feiern & Loben (FL 230).