Für Richter und Staatsanwälte gelten die Arbeitszeitverordnungen nicht, diese haben keine festen Arbeitszeiten, sondern Pensen (Fallzahlen, die zu bewältigen sind).
In zahlreichen folgenden Fachkonferenzen wurden wegen der Anstrebung des gymnasialen Status’ veränderte Pensen festgelegt und für fast jedes Schulfach („Disziplin“) ein neuer Lehrplan ausgearbeitet.