Allerdings prozessierte man weiter um die Verpflichtung der Zivilgemeinde jährlich 7½ Klafter Buchenbrennholz zu liefern (ein Klafter entsprach etwa 3,338 Raummetern).
Ausserdem sollten die alten Einheiten möglichst in einem dezimalen Verhältnis zueinander stehen; Ausnahmen waren unter anderem die Hohlmasse und das Klafter.