Wie der Grauspecht sind die Grünspechte bei der Auswahl der Baumarten wenig wählerisch und können entsprechend in den verschiedensten Baumarten Höhlen nutzen.
Schutzzweck ist auch die Erhaltung der Lebensstätten der Arten der Vogelschutzrichtlinie, insbesondere von Grauspecht, Mittelspecht, Wespenbussard und Schwarzmilan.