Vornehmlich in den Ländern des deutschen Rechtskreises wird zwischen Staatsrecht im Allgemeinen und Verfassungsrecht im Besonderen unterschieden (siehe die Abgrenzung von Staatsrecht und Verfassungsrecht).
Verwaltungsabkommen sind im deutschen Staatsrecht ein internationaler Vertrag zwischen Staaten oder anderen Gebietskörperschaften und dienen der Regelung der internationalen Verwaltung wie beispielsweise bei Kulturabkommen.
Hier sollte er fortan den Lehrstuhl des Staatsrechts bekleiden, welcher unter anderem die Unterweisungen zur politischen Statistik und Geschichte beinhaltete.
Der Zentralbegriff des nationalsozialistischen Staatsrechts sei „Führertum“, unerlässliche Voraussetzung dafür „rassische“ Gleichheit von Führer und Gefolge.