Es gibt jeweils ein Kapitel über Apostrophe und Kommata, eines über Strich- und Doppelpunkte, eines über Ausrufezeichen, Fragezeichen und Anführungszeichen, Kursivdruck, Gedankenstriche, Klammern, Auslassungszeichen und Emoticons und eines über Bindestriche.
Das amtliche Regelwerk regelt in § 96 den obligatorischen Gebrauch des Apostrophs, in § 97 den optionalen als Auslassungszeichen und (§ 97 E) zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens.
Verwendet wurde der Apostroph in seiner Geschichte überwiegend als Auslassungszeichen und zur Markierung des Wortstamms, wie bei Zusammenziehungen oder einem angehängten Genitiv-s.