Verwendet wurde der Apostroph in seiner Geschichte überwiegend als Auslassungszeichen und zur Markierung des Wortstamms, wie bei Zusammenziehungen oder einem angehängten Genitiv-s.
Das amtliche Regelwerk regelt in § 96 den obligatorischen Gebrauch des Apostrophs, in § 97 den optionalen als Auslassungszeichen und (§ 97 E) zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens.
Es gibt jeweils ein Kapitel über Apostrophe und Kommata, eines über Strich- und Doppelpunkte, eines über Ausrufezeichen, Fragezeichen und Anführungszeichen, Kursivdruck, Gedankenstriche, Klammern, Auslassungszeichen und Emoticons und eines über Bindestriche.