Die jeweilige Entscheidung über die Budgetabstimmung müsse dem pflichtgemäßen Ermessen der ihrer Landesorganisation verantwortlichen Landtagsfraktion vorbehalten bleiben.
Die Entscheidung berücksichtigte, dass die bisherigen Baureihen aufgrund unterschiedlicher Ausbaustandards der drei U-Bahn-Strecken keine einheitlichen Einstiegshöhen, Fahrzeugbreiten und -längen hatten.
Kommunale Entscheidungen, welche sich auf die verschiedenen Handlungsfelder beziehen können unterstützt werden und die kommunale nachhaltige Entwicklung wird evaluierbar und kontrollierbar.
Ob eine Rückzahlungsverpflichtung besteht, ist im Einzelfall schwierig zu beurteilen; in den letzten Jahren sind hierzu zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen ergangen.