Nach kniefälliger Abbitte musste er sich zu besonderen Dienstleistungen im Kriegsfalle verpflichten, durfte aber weiterhin nach seiner protestantischen Gesinnung leben, aber in den ihm unterstehenden Kirchen keine Änderungen vornehmen.
Der Hauptgrund für seine Entlassung war, dass er nach Ansicht der Kirchenvorsteher pantheistische Überlegungen verbreitete und von der offiziellen Doktrin bezüglich Abbitte und Sühne abwich.