Bei den Kommunalwahlen konnten die Wähler sowohl Stimmen häufen (kumulieren) als auch Kandidaten von einer Liste auf eine andere übertragen (panaschieren).
Die Stimmen können dabei für drei verschiedene Kandidaten einer oder mehrerer Parteien abgegeben (panaschieren), aber auch alle für einen einzigen Kandidaten (kumulieren) gegeben werden.
Der Stimmbürger kann in der Liste einer Partei einzelne Kandidaten streichen und durch andere Kandidaten derselben Partei oder auch einer anderen Partei ersetzen (Panaschieren).
Die Wähler haben entsprechende Stimmenzahlen und können ihre Stimmen entweder kumulieren (alle Stimmen an eine Partei) oder panaschieren (Personenwahl, maximal zwei Stimmen pro Kandidat).
Die Möglichkeit, Stimmen auf bestimmte Kandidaten einer Landesliste gezielt zu verteilen, wird Kumulieren und Panaschieren genannt und kann die Reihenfolge verändern.
Der einzelne Wähler hat die Möglichkeit seine Stimmen auf mehrere Kandidaten – auch solche verschiedener Wahllisten – zu verteilen (Panaschieren) oder auf einzelne Kandidaten anzuhäufen (Kumulieren).