Die Stimmen können dabei für drei verschiedene Kandidaten einer oder mehrerer Parteien abgegeben (panaschieren), aber auch alle für einen einzigen Kandidaten (kumulieren) gegeben werden.
Der einzelne Wähler hat die Möglichkeit seine Stimmen auf mehrere Kandidaten – auch solche verschiedener Wahllisten – zu verteilen (Panaschieren) oder auf einzelne Kandidaten anzuhäufen (Kumulieren).
Der Stimmbürger kann in der Liste einer Partei einzelne Kandidaten streichen und durch andere Kandidaten derselben Partei oder auch einer anderen Partei ersetzen (Panaschieren).