Er beschreibt in der Bildungssprache den Umstand, dass jemand von einem Vorhaben oder einer Versammlung, von einer Gruppenzugehörigkeit oder aus gesellschaftlichen Zusammenhängen ausgeschlossen (exkludiert) wird.
Die stigmatisierende Beschämung führt zu einer weiteren Schwächung der Bindungen an die Gesellschaft, weil der Delinquent durch sie exkludiert wird und ihm die Gelegenheiten zum legalen Lebensunterhalt genommen sind.
Es „überzeugt insbesondere beim Aufzeigen des Kunstgriffes souveräner Macht, welche die Adressaten der eigenen Rechtsüberschreitung exkludiert, um potentielle, außerrechtliche Übergriffe zu legitimieren.
Nehmen wir jedoch eine „irrelevante“ Ursache für Zugänglichkeit wahr (z. B. offensichtliches Priming) wird die Information exkludiert und es entstehen Kontrasteffekte.
Ihr generelles Ziel ist die Einbeziehung der sozialarbeiterischen Aspekte in die Beratung, Behandlung und Unterstützung von exkludierten (isolierten), gefährdeten, erkrankten und behinderten Menschen.