Waldgesellschaften stellen ein Ordnungssystem dar, mit dem sich der Mensch einen Überblick über die Fülle der natürlich gewachsenen Wälder verschaffen will.
Einerseits werden diese Rückstellungen – die zum Fremdkapital gehören – aus unversteuerten Gewinnen gebildet und andererseits stellt die Zuführung zu den Rückstellungen keine Gewinnverwendung dar.