Zum anderen hilft die grundsätzlich erhöhte Reibung dem Sichernden zwar einen Sturz des schwereren Kletternden abzufangen, erschwert jedoch dem Kletterer den Nachzug des Seils.
Wird der Nachzug innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung des Flüchtlingsstatus beantragt, muss kein Lebensunterhalt und kein ausreichender Wohnraum nachgewiesen werden (§29 Abs.