Man glaubt, man handele nach eigenem Gutdünken oder gäbe seinen edlen Empfindungen nach, während man in Wirklichkeit nur den Erwartungen der Mitmenschen Folge leistet.
Im 17. Jahrhundert hatten Sklavenhalter in Ungehorsamsfällen noch die Gerichte angerufen; im 18. Jahrhundert entschieden sie bei allem, was ihre Plantagen betraf, nach eigenem Gutdünken.
Die Beziehungen des Menschen zu seinem Gotte gehören seinem innersten Wesen an, und keine äußere Gewalt darf sich anmaßen, sie nach ihrem Gutdünken zu bestimmen.
Der Gerichtshof befand, dass, wenn der Minister seine Verfügungsfreiheit unter Abschnitt 8 in verfassungsgemäßer Form ausgeübt habe, er solche Anweisung nach seinem Gutdünken erlassen könne.
Jeder der zehn Könige herrschte in seinem Teilreich absolut, er war dort Gesetzgeber und konnte seine Untertanen nach seinem Gutdünken bestrafen und töten.