Laut muslimischen Kommentatoren muss die gesetzliche Abgabe zugunsten der Muslime verwendet werden, während ein freiwilliges Almosen auch an Nichtmuslime gegeben werden kann.
Da Eigentum dem Naturrecht nach göttlich ist, ist das irdische Eigentum dem Gemeinwohl verpflichtet und es besteht eine strenge Pflicht zum Geben von Almosen.