Das Urteil toleriert im Grunde genommen einen Verfassungsbruch, weil das Gericht sich scheute, dem Reichspräsidenten einen Verfassungsbruch anzulasten.
Diese Rechnung berücksichtigte weder Kriegsschäden noch Verluste durch Reparationen noch die Abwertungsquote der Währungsreform, die den Angeklagten mit angelastet wurde.
Aber eine Serie von Konzentrationsfehlern und instabilen Spielen, die seinen unberechenbaren Temperamentsausbrüchen angelastet wurden, widerlegten diese Prognose.
Angelastet wird ihm ein besonders niederträchtiger und hinterhältiger Mord – historisch aber nicht belegt – an einem Tiroler Jungen, der zur bayerischen Armee zwangseingezogen wurde.