Auf Antrag kann nach Prüfung durch eine Gutachterstelle ein Mann straffrei kastriert werden, wenn er unter einem abnormen Geschlechtstrieb leidet und entweder straffällig war oder dies zu werden droht.
Als Lagerkosten werden auch die von einem Lagerhalter aufgrund des Lagervertrages verlangten Entgelte (Lagergeld) und etwaige Auslagen für Fracht und Zoll bezeichnet.