Verboten ist das Ausbringen nur in die freie Natur, das sind im Sinne des Gesetzes unbebaute, nicht umfriedete Flächen, also sind zum Beispiel Hausgärten ausgenommen.
Es gibt mehrere Arten, das Öl auszubringen: Direkt über Bord pumpen, durch Gebrauch von Behältern, die das Öl aussickern lassen, oder mittels Ölsprühraketen.
Unter anderem durch das landwirtschaftliche Ausbringen dieser Pestizide auf Felder, erfolgt die Anreicherung von Boden, Gewässern und Atmosphäre mit endokrinen Disruptoren.