Überschritt das Einkommen den Grenzbetrag, bestand kein Anspruch auf Kindergeld und das gesamte bereits ausgezahlte Kindergeld des Kalenderjahres musste wieder zurückgezahlt werden.
Der Fonds stellt dem Kraftwerksbetreiber bei Bedarf Geld für die Finanzierung von Entschädigungszahlungen zur Verfügung, das in Raten wieder zurückgezahlt werden muss.