Die Firma einer Kollektiv-, einer Kommandit- oder einer Kommanditaktiengesellschaft muss zumindest den Nachnamen eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters enthalten.
Bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne unbeschränkt haftenden Gesellschafter hängen die Schwellenwerte davon ab, wie die Größenkriterien ermittelt werden.