Das Zusammenwohnen und die gemeinsame Nutzung von Bad, Küche und Gemeinschaftsräumen, oder auch der in Wohngemeinschaften anzutreffende Einkauf von Nahrungsmitteln, Reinigungs- und Sanitärartikeln aus einer Gemeinschaftskasse begründet keine Wirtschaftsgemeinschaft.
Da beide zusammenwohnen und zwei gemeinsame Kinder haben, gelten sie als Ehepaar, obwohl sie auf eine offizielle Hochzeitszeremonie bislang verzichtet haben.
Es ist nicht anders als bei uns - Mühe und Anstrengung erfordert das Geschäft, aber die große Annehmlichkeit, dass der Fellhandel in einem Viertel zusammenwohnt, ist unverkennbar.
Der eine Zweig soll ein Sinnbild dafür sein, dass auch Menschen ganz verschiedener Art zusammenwohnen, brüderlich miteinander auskommen und ein Ganzes bilden können.